Datenschutz

Bei der Verwirklichung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrages entstehen große Mengen an personenbezogenen Daten. Deshalb ist der bewusste Umgang mit personenbezogenen Daten gerade für die Schulen ein wichtiges Gebot.

Die Schulen dürfen personenbezogene Daten insbesondere von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrkräften im Grundsatz nur erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist.