LRS

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens  ist uns ein Anliegen.

Die Anträge auf Gewährung von Nachteilsausgleich (ohne Zeugnisbemerkung) oder Nachteilsausgleich und Notenschutz (mit Zeugnisbemerkung) bei einer Lese-Rechtschreib-Störung gemäß § 31 - § 34 BaySchO werden schriftlich von den Eltern an die Schulleitung gestellt. Hier können Sie den Antrag herunterladen (pdf) »

Gleichzeitig ist es jedoch notwendig, dass Sie möglichst frühzeitig im Schuljahr mit der Klassenleitung ins Gespräch kommen, um gemeinsam  Hilfen und Absprachen, die Ihrem Kind helfen sollen, festzulegen. Unterschiedliche Ausprägungen der Lese-Rechtschreib-Störung sowie unterschiedliche persönliche Stärken und Schwächen der Kinder und Jugendlichen erfordern immer auch ein individuelles Vorgehen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.