Schülerunfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt ein, wenn Ihr Kind beim Schulbesuch, bei Schulveranstaltungen oder auf dem Schulweg zu Schaden kommt.

Die Schule muss den Unfall rasch melden, daher ist es wichtig, dass die Klassenlehrkraft umgehend informiert wird. Auch der behandelnde Arzt muss darüber informiert werden, dass es sich um einen Schulunfall handelt.