Dyskalkulie

Unter Dyskalkulie versteht man eine Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden (Definition der WHO).

Der erste Ansprechpartner bei Problemen sollte die Klassenleitung Ihres Kindes sein sowie die Beratungslehrerin bei uns an der Schule, Frau Krause.

Darüber hinaus informiert die Staatliche Schulberatungsstelle Bayern und hilft betroffene Eltern weiter: www.schulberatung.bayern.de.

Therapie und Fördermaßnahmen sollen dem Kind ermöglichen, mit seinen Schwierigkeiten besser umzugehen. Alle Maßnahmen sollten idealerweise mit den Lehrkräften bzw. Therapeuten abgestimmt sein. Nach aktuellem Recht gibt es für Kinder mit Dyskalkulie jedoch keinen Anspruch auf Nachteilsausgleiche oder Notenschutz. Wir als Schule sind aber sehr an einer engen Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes interessiert. Außerschulische Fördermaßnahmen und –therapien haben nur dann Erfolg, wenn ein enger kooperativer Schulterschluss zwischen Schule, Eltern und therapeutischer Einrichtung gewährleistet ist.