Noten

Leistungsnachweise in Grund- und Mittelschule

Schriftliche Leistungsnachweise müssen sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf ergeben und in der Jahrgangstufe 4 angekündigt werden.

Der Termin eines angekündigten Leistungsnachweises (LN) muss spätestens eine Woche vorher bekannt gegeben werden.  An einem Tag darf nur ein LN, in der Woche sollen nicht mehr als zwei LN abgehalten werden.

In der Jahrgangsstufe 1 werden keine LN geschrieben. Die LN im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 werden nicht benotet, jedoch mit Bemerkungen versehen, die den Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers beschreiben.  In der Jahrgangstufe 4 soll bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht eine angemessene Zahl von LN abgehalten werden; als Richtwerte gelten im Fach Deutsch zwölf, im Fach Mathematik und im Fach Heimat- und Sachunterricht je Fach fünf bewertete LN.