Schadensfälle

Schäden, die durch Schülerinnen und Schüler verursacht werden, müssen von den Eltern ersetzt werden.

Auch Schäden, die von Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit, in der Pause oder bei Unterrichtsgängen am Eigentum anderer Schülerinnen oder Schüler verursacht wurden, werden privatrechtlich abgegolten.