Sportunterricht

Der Schulsport ist ein unverzichtbarer Bestandteil umfassender Bildung und Erziehung. Er soll bei allen Kindern und Jugendlichen die Freude an der Bewegung und am gemeinschaftlichen Sporttreiben wecken und die Einsicht vermitteln, dass Sporttreiben, verbunden mit einer gesunden Lebensführung, sich positiv auf ihre körperliche, soziale, emotionale und geistige Entwicklung auswirkt. Gleichzeitig soll Sport in der Schule Fähigkeiten wie Fairness, Toleranz, Teamgeist, Mitverantwortung und Leistungsbereitschaft fördern und festigen. Als einziges Bewegungsfach leistet der Sportunterricht seinen spezifischen Beitrag für eine ganzheitliche Persönlichkeitserziehung.

Folgende Regeln müssen beachtet werden:

  • die Teilnahme am Sportunterricht ist verpflichtend
  • im Krankheitsfall ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern oder ein ärztliches Attest vor der Stunde bei der Sportlehrkraft abzugeben
  • nur mit ärztlichem Attest und  schriftlicher Bestätigung der Eltern dürfen Schülerinnen und Schüler in den Randstunden nach Hause gehen
  • die Schülerinnen und Schüler müssen zum Sportunterricht stets Sport- oder Schwimmbekleidung dabei haben
  • hat eine Schülerin oder ein Schüler seine Sport- oder Schwimmsachen vergessen, müssen fachbezogene sporttheoretische Arbeiten während der Sportstunde angefertigt werden, diese können auch benotet werden
  • der erbrachte Leistungsnachweis im Fach Sport kann nur bei einer aktiven Beteiligung von mindestens 50% im Zeugnis erscheinen